
Terms & Conditions
Our sales terms and conditions apply to all orders received by Glentham Life Sciences, whether they are placed via our website or sent directly as purchase orders.
Information
Inhalte
- Definitionen, Anwendbarkeit der AGB
- Kundenkreis, Produktverwendung
- Vertragsschluss
- Preise und Zahlung
- Fristen für den Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferungen
- Versandart und -dauer, Versicherung und GefahrŸbergang
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
- Haftung
- Höhere Gewalt
- Datenschutz
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
For the Terms & Conditions of Sale for Glentham Life Sciences Ltd, please click here
Abschnitt 1
Definitionen, Anwendbarkeit der AGB
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Glentham Life Sciences GmbH (nachfolgend „Glentham“) aufgrund von Bestellungen unserer Käufer (nachfolgend „Käufer“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn Glentham ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Englischsprachigen Begriffen, denen die entsprechenden deutschen Begriffe beigefügt sind, kommt stets die Bedeutung des jeweiligen deutschen Begriffs zu.
Abschnitt 2
Kundenkreis, Produktverwendung
(1) Das unter www.glentham.com (nachfolgend der „Online-Shop“) aufgeführte Produktangebot von Glentham richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. Der Käufer bestätigt dies mit seiner Registrierung auf www.glentham.com und im Rahmen der Bestellung.
(2) Glenthams Produkte dienen AUSSCHLIESSLICH zu Forschungszwecken bzw. als Laborbedarf und sind nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel für Menschen geeignet. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung geeignet ist.
Abschnitt 3
Vertragsschluss
(1) Glenthams Angebote im Online-Shop sind unverbindlich.
(2) Bestellungen können telefonisch, per Fax, E-Mail oder im Online-Shop aufgegeben werden. Alle Bestellungen müssen die Telefonnummer, Faxnummer, vollständige Rechnungsadresse, vollständige Versandadresse, Produktbezeichnung, Menge und den Preis enthalten. Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Glentham kann das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
(3) Glentham wird dem Käufer unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von Glentham angenommen, sobald Glentham gegenüber dem Käufer (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Käufer kommt erst mit Glenthams Annahme zustande.
Abschnitt 4
Preise und Zahlung
(1) Preise sind in Euro angegeben. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließen Glenthams Preise die gesetzliche Umsatzsteuer, Versicherungen und Versandkosten nicht mit ein. Glentham behält sich das Recht vor, den Preis für jegliche Ware bzw. Dienstleistung anzupassen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll. Vor Ausführung des Vertrages, der einer Vertragsanpassung unterliegt, wird Glentham eine schriftliche Zustimmung des Käufers einholen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert Glentham nur gegen Vorkasse (in der im Online-Shop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) und Rechnung.
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind Glenthams Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Käufer zur Zahlung fällig. Sämtliche Bankgebühren, einschließlich Gebühren für Währungsumrechnung, fallen dem Käufer zur Last und werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag berechnet.
(4) Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Abschnitt 5
Fristen für den Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferungen
(1) Sämtliche von Glentham bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch Glentham an das Versandunternehmen maßgeblich.
(2) Von Glentham angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von fünf Werktagen als vereinbart.
(3) Glentham ist zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Glenthams Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von Glentham angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
(4) In dem Fall, dass Glenthams Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“ angegeben oder die gem. Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an Glentham liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch Glenthams Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von zwei Wochen, jeweils vorausgesetzt,
- die Verzögerung der Lieferung durch Glenthams Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten und
- Glentham hat die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte. Falls die Ware ohne Glentham‘s Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist Glentham zum Rücktritt vom Kauf¬vertrag berechtigt. Glentham wird die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Käufer unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an Glentham geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
(5) Hat der Käufer in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, kann Glentham diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei Glentham die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt. Ist jedoch im Online Shop eines der bestellten Produkte als „nicht auf Lager“ gekennzeichnet und erklärt der Käufer seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Käufers in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
Abschnitt 6
Versandart und -dauer, Versicherung und GefahrŸbergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Glentham die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen. Insofern der Versand klimatisierter oder gefahrenträchtiger Güter eine besondere Form der Verpackung erfordert oder falls besondere Export- bzw. Gefahrgutformulare vonnöten sind, wird eine zusätzliche Gebühr für solche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
(2) Die Ware wird üblicherweise aus Corsham (UK) oder Martiensried bei München versendet. Glentham schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzö¬gerun¬gen nicht verantwortlich. Eine von Glentham genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch Glentham an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware durch Glentham an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
Abschnitt 7
Eigentumsvorbehalt
(1) Glentham behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Käufer ist ohne Glenthams vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von Glentham gelieferten und noch unter Eigen¬tumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Käufers in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf Glenthams Eigentumsrecht hingewiesen wird.
(3) Der Käufer wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(4) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf Glenthams Eigentum hinweisen und Glentham unverzüglich benachrichtigen, damit Glentham seine Eigentumsrechte durchsetzen können.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Glentham berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern Glentham vom Vertrag zurückgetreten ist.
Abschnitt 8
Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, ist der Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf die Lie¬ferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz gelten die besonderen Bestimmungen der Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.
(3) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Käufer genehmigt, wenn ein Mangel Glentham nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
Abschnitt 9
Haftung
(1) Die technischen Eigenschaften der Produkte und andere Angaben, die auf Glenthams Webseite(n) oder Katalog(en) aufgeführt sind, stammen aus eigenen Untersuchungen sowie aus der Fachliteratur. Glentham übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit solcher Angaben; sie stellen insbesondere keine Garantien im Sinne von § 443 BGB dar. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung dafür, die Korrektheit und Vollständigkeit solcher technischen und sicherheitsrelevanten Angaben in Betreff der Ware bzw. ihrer Nutzung zu beurteilen.
(2) Glenthams Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 20 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
(3) Glentham haftet nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Einschränkungen dieser Ziff.s § 98 gelten nicht für Glenthams Haftung für garantierte Beschaffen¬heitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt¬haftungs¬gesetz.
Abschnitt 10
Höhere Gewalt
Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in Glenthams Macht liegt (höhere Gewalt), entbinden Glentham für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von Glenthams vertraglichen Verpflichtungen. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturereignissen, Krieg, Überschwemmungen, Feuer- und Explosionsschäden, Dürre, Stromausfällen, Arbeitskämpfen sowie bei Rohstoff- und Energiemängeln, die einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Höhere Gewalt liegt auch vor, soweit die Ereignisse und Umstände Glenthams Vorlieferanten betreffen.
Abschnitt 11
Datenschutz
Glentham darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf Glenthams Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
Abschnitt 12
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen Glentham und dem Käufer bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vor-schriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-rechtsübereinkom¬mens.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder¬vermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis aus¬schließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Glentham oder der Käufer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Clarification & Inquiries
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